Ein Dach für die werbende Wirtschaft
Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) ist der Verband der Werbung treibenden Unternehmen in Deutschland. Mehr als 100 führende Unternehmen haben sich in der OWM zusammengefunden, um gemeinsam ihre Interessen in allen Bereichen der Marketingkommunikation gegenüber Medien, Agenturen, Politik und in der Forschung zu vertreten.
Erfolge
Die OWM kann auf wesentliche Erfolge in der Medienpolitik, der Mediaforschung und in der Zusammenarbeit mit den Marktpartnern zurückblicken und aufbauen.
2019 Keine Quellensteuer auf digitale Werbeausgaben
Das Problem der Besteuerung internationaler Digitalkonzerne sollte auf die Werbungtreibenden abgewälzt werden – mit zum Teil existenzbedrohenden Konsequenzen gerade für mittelständische Unternehmen. Hier konnte die OWM gemeinsam mit anderen Verbänden im Bundesfinanzministerium intervenieren. Mit dem Ergebnis, dass die digitale Quellensteuer nun vom Tisch ist.
2019 Stopp für weitere Reduzierung von Werbung im WDR-Hörfunk
Schon 2012 hat die OWM in einem Gutachten nachgewiesen, dass durch Werberestriktionen die gesamte Gattung Radio Schaden nimmt. Die Erkenntnisse der OWM Studie wurden von einem Gutachten der Landesregierung NRW (erstellt von der Beratungsgesellschaft BRAIN) im Wesentlichen bestätigt. Folge: Die Landesregierung verzichtet auf weitere Werbereduzierungen.
2019 Keine weiteren Werbebeschränkungen im neuen Medienstaatsvertrag
Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat jüngst mit Unterstützung der OWM den Lebensmittelkodex des Deutschen Werberats mit Blick auf neue Werbeformen überarbeitet, so dass auch künftig bei Lebensmittelwerbung alles unterlassen wird, was als Aufforderung zu übermäßiger oder einseitiger Ernährung verstanden werden könnte.
2018 Verlage halten an Heftauflagenprüfung fest
Die OWM hat deutlich die Kündigung der IVW Heftauflagenprüfung durch die Titel Spiegel, Stern, Fokus und Zeit kritisiert. Sie forderte die betroffenen Verlage auf, an der ausgabenbezogenen Auflagenmeldung und der unabhängigen Prüfung durch die IVW für diese Titel festzuhalten. Auswirkung: Die entsprechenden Verlage folgten dem massiven Einschreiten der OWM. Weiterhin werden heftbezogene IVW-Meldungen abgeben.
2017 ePrivacy: berechtigte Hoffnung auf Verbesserungen
Überzogene datenschutzrechtliche Regulierung im Zuge der ePrivacy-Verordnung hätte massive negative Auswirkungen. Gemeinsam mit dem Markenverband und der World Federation of Advertisers (WFA) konnte die OWM die laufenden Verhandlungen zu ePrivacy günstig beeinflussen, so dass Verbesserungen im Sinne der Werbewirtschaft nach wie vor möglich erscheinen.
2017 AGOF erstmals mit täglichen Reichweitendaten
Durch standhaftes Drängen der OWM auf aktuelle, planungsgerechte Leistungsdaten folgte die AGOF die Nutzungsdaten der Onlineangebote zeitnah zur Verfügung zu stellen. Folglich können Nutzungsdaten für Planungszwecke über beliebige Zeiträume analysiert werden. Ein entscheidender Vorteil für werbende Unternehmen und Ihre Agenturen ist damit der reale Reichweitenverlauf. Er verschwindet nicht mehr in Durchschnitten für Wochen oder Monate. Neue Möglichkeiten Kampagnen sowie die Auswahl von Belegungseinheiten zu optimieren eröffnen sich damit.
2015 Erhalt des poolbasierten (Konditionen-)Benchmarking
Die OWM hat entscheidend an der Einführung einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Auditoren zur Erstellung methodisch korrekter und transparenter datenpoolbasierter Konditionenbenchmarks mitgewirkt. Sie sichert damit insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu wichtigen Benchmarks für ihre Arbeit.
2013 Integration von Online in die Intermedia Datei
Mit dem Durchbruch bei der Online-Integration in die Intermedia-Datei der agma wird eine Kernforderung der OWM umgesetzt. Alle Mediengattungen investieren gemeinsam, um dem Markt in 2014 eine Intermedia-Datei zur Verfügung zu stellen, die alle sechs Gattungen (Tageszeitungen, Publikumszeitungen, TV, Hörfunk, Plakat und Online) umfasst und damit auch im internationalen Vergleich Maßstäbe setzt.
2012 Werbemöglichkeiten in ARD und ZDF nicht abgeschafft
Durch die Aktivitäten der OWM in enger Zusammenarbeit mit dem Markenverband kann ein sofortiger und vollständiger Ausstieg aus Sponsoring und Werbung in den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern erfolgreich verhindert werden. Zwar ist nach dem Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 1. Januar 2013 Programmsponsoring der Spotwerbung gleichgestellt und ist somit nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht mehr zulässig, allerdings gingen die ursprünglichen Forderungen deutlich weiter.
2008 Integration von Online in die agma
Auf Initiative der OWM unterstellt die Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung (AGOF) Währungsbelange der Arbeitsgemeinschaft Mediaanalyse (agma). Die agma wird damit als Allmedia-Dach der Mediaforschung gestärkt und vereint alle großen Mediagattungen in einem Joint Industry Committee (JIC).
2004 Nichtanrechnung der OTC-Pflichthinweise
In enger Zusammenarbeit mit anderen Verbänden erreicht die OWM im Rahmen der 7. Novelle des Rundfunkstaatsvertrages, dass die OTC-Pflichthinweise nicht mehr auf die Werbezeiten der Fernseh- und Rundfunksender angerechnet werden. Damit erfüllt sich die langjährige Forderung der werbungtreibenden Arzneimittelindustrie und der Fernseh- und Rundfunkveranstalten.
2002 Unabhängige Onlinemessung
Auf Betreiben der OWM wird der unabhängige Messdienstleister InfOnline zur neutralen technischen Messung der Onlinenutzung gegründet. Die OWM ist Gründungsmitglied.
2002 Code of Conduct
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Werbungtreibenden, Media-Agenturen und Medien bzw. deren Vermarktern ist eine wesentliche Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit. Der Code of Conduct der OWM formuliert Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Werbetreibenden und ihren Marktpartnern mit dem Ziel ihren Mitgliedern eine Basis für von Transparenz geprägte vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen zu bieten.
1999 Flexible Werberegelungen
Die von der OWM geforderte Liberalisierung und Deregulierung der Werbung im privaten Fernsehen wird mit der 4. Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags weitgehend verwirklicht. Folgende Vorschläge werden umgesetzt:
1998 Mitsprache in der AGF
Gemeinsam mit dem Gesamtverband Werbeagenturen (GWA) verankert die OWM die Mitentscheidung der Nutzer-Vertreter in den Strukturen der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) rechtlich und stärkt dadurch ihre Einflussnahme.
1997 Garantieauflage bei Zeitschriften
Mit dem Ausweis der Garantieauflage und dem Anspruch auf Preisminderung bei geringerer Auflagenzahl setzt die OWM ihre Forderung nach standardisierten Abrechnungsmodellen bei Zeitschriften durch und schafft damit eine Grundlage für mehr Transparenz.
1995 Keine Vorauszahlung bei TV-Spots
Der Arbeitskreis Werbefernsehen der deutschen Wirtschaft (AKW), aus dem die OWM im Wesentlichen hervorgegangen ist, setzt seine Forderung zur Anpassung der Zahlungsziele gegenüber den Fernsehsendern durch: Die Ausstrahlung der Werbespots muss nicht mehr im Voraus bezahlt werden. Grundsätzlich werden die Rechnungen spätestens bis zum Letzten des Ausstrahlungsmonats ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Eingang der Zahlung zum 15. des Ausstrahlungsmonats wird ein Skonto von 2 Prozent des Rechnungsbetrages gewährt.